AGB für Autoren

ProDuck.de ist ein Service der MonsTec GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 236 476, Erlkamer Straße 30a, 83607 Holzkirchen. Zwischen der MonsTec GmbH (im Folgenden „MonsTec“ oder "Auftraggeber") und den durch MonsTec verifzierten Autoren (im Folgenden auch "Autor" oder "Auftragnehmer") gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Inhaltsübersicht:

  1. Geschäftsbedingungen
    1. Vertragsschluss
    2. Leistungsumfang
    3. Ausführung der Leistungen
    4. Pflichten des Auftragnehmers
    5. Pflichten des Auftraggebers
    6. Vergütung
    7. Rechnungslegung und Zahlungsweise
    8. Versteuerung
    9. Nutzungsrechte
    10. Laufzeit / Kündigung
    11. Haftungsausschluss
    12. Sonstige Bestimmungen
    13. Erfüllungsort / Gerichtsstand
    14. Salvatorische Klausel

1. Geschäftsbedingungen

1.1. Vertragsschluss

Mit der Freischaltung zum "verifzierten Autor", die vom Autor auf ProDuck.de beantragt wird, kommt es zum Vertragsschluss zwischen dem Autor und dem Autraggeber.

1.2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer führt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen vertraglichen Leistungen (nachfolgend -Leistungen- genannt) fachgerecht aus. Die Leistungen sind wie folgt definiert:

Eine fachgerechte Ausführung ist erfüllt, wenn folgende Kriterien auf den veröffentlichten Artikel zutreffen: Bei nicht fachgerechter Ausführung, ist der Auftraggeber berechtigt, Korrekturen hinsichtlich der betreffenden Mängel schriftlich einzufordern. Die Korrekturen sind vom Auftragnehmer innerhalb von 5 Werktagen vorzunehmen. Sollten innerhalb dieser Frist keine Korrekturen erbracht werden, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag als nicht fachgerecht ausgeführt abzulehnen.
Nach Annahme eines Themenvorschlages, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag innerhalb von 5 Tagen fertigzustellen und über das Userinterface von ProDuck.de zu veröffentlichen. Sollte der Artikel nach Ablauf der 5 Tage nicht veröffentlicht sein, wird dem Autor der Auftrag automatisch entzogen und erneut allen Autoren zur Bearbeitung zugänglich gemacht.
Es wird eine maximale Abnahmemenge vom Auftragnehmer von 10 Artikeln pro Monat vereinbart. Der Auftraggeber kann die gewünschte Abnahmemenge reduzieren oder erhöhen. Dafür bedarf es keines neuen Vertrages. Der Auftragnehmer wird schriftlich vom Auftraggeber über die Abnahmemenge informiert. Andernfalls gilt die oben definierte Abnahmemenge von 10 Artikeln. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsmäßige Ausführung der Leistung zu informieren.

1.3. Ausführung der Leistungen

  1. Der Auftragnehmer gestaltet seine Arbeitszeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen. Die Interessen des Auftraggebers werden angemessen neben dem verbleibenden Pflichtenkreis des Auftragnehmers gewahrt.
  2. Bei der Bemessung der Leistung gehen beide Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) davon aus, dass der Aufgabenkreis gleich bleibt. Bei zusätzlichen Aufgaben oder einer Reduzierung der Aufgaben sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue Abmachung zu treffen.

1.4. Pflichten des Auftragnehmers

  1. Die Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer muss nach den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik unter Beachtung aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgen.
  2. Der Auftragnehmer wird die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist er jedoch nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten durch den Auftragnehmer bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.

1.5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anforderung die bei ihm vorhandenen, für die Erbringung der Leistungen benötigten Informationen zur Verfügung, soweit der Auftraggeber diese Daten selbst erhoben hat, sie in seinem Auftrag erhoben wurden oder ihm aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt geworden und bei ihm noch verfügbar sind.

1.6. Vergütung

  1. Für die Erbringung der unter 1.2 beschriebenen Leistungen, wird ein Wortpreis von 4 Eurocent zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Maßgeblich ist dafür die Wortanzahl zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels, die im ProDuck.de-System oberhalb des Artikels ausgegeben wird. Die abgerechnete Wortanzahl darf die akzeptierte maximale Wortanzahl nicht übertreffen. Die Abrechnung erfolgt jeweils monatlich zum Anfang des Monats für den zurückliegenden Monat mit gesonderter Rechnung. Die Rechnungsadresse entspricht der Adresse des Auftraggebers.
  2. Bonuszahlungen, die an das Erreichen vorher definierter Ziele durch den Auftraggeber geknüpft sind, werden mit dem Auftragnehmer individuell schriftlich vereinbart.
  3. Aufträge an Dritte werden aus dieser Vergütung abgedeckt. Mit der gezahlten Vergütung sind alle Ansprüche abgegolten.

Auf Basis besonders guter Arbeit, kann der Auftraggeber Autoren in das "Premium Autorenprogramm" (nachfolgend "Premiumautoren" genannt) aufnehmen. Maßgeblich für die Aufnahme in das Programm ist die Erfüllung der vorgegebenen Qualitätskriterien von ProDuck.de bzw. des Auftraggebers. Mit Premiumautoren wird ein Wortpreis von 6 Eurocent zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Für Premiumautoren gelten keine Bonuszahlungen. Die Einladung zur Premium-Autorenschaft wird schriftlich an den Autoren versandt und muss von diesem schriftlich akzeptiert werden. Die Premiumautorenschaft kann vom Auftraggeber ohne Ankündigung und Angabe von Gründen entzogen werden. Der vereinbarte Wortpreis für Artikel, die während der Premium-Autorenschaft fertiggestellt und veröffentlicht wurden, bleibt davon unberührt.

1.7. Rechnungslegung und Zahlungsweise

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber. Die Abnahme ist automatisch erfolgt, wenn der Auftraggeber keine Einwände innerhalb von 5 Werktagen nach Veröffentlichung des Artikels schriftlich vorgebracht hat.
Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang.

1.8. Versteuerung

Die Pflicht zur Versteuerung obliegt dem Auftragnehmer.

1.9. Nutzungsrecht

  1. Mit der Veröffentlichung eines in Auftrag gegebenen Textes auf ProDuck.de, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Dieses Nutzungsrecht schließt das Recht der Bearbeitung und Verwendung der bearbeiteten Inhalte, sowie die Nutzung auf sämtliche bekannte und unbekannte Arten ein. Der Auftragnehmer verzichtet auf sein Recht, als Urheber des Werkes genannt zu werden.
    Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet die Inhalte in irgendeiner Form zu verwenden. Der Autor verzichtet auf sein Rückrufsrecht gemäß § 41 UrhG , insofern ihm dieses zusteht, für 5 Jahre ab Entstehung des Rückrufsrechtes. Im Falle eines Rückrufes behält der Auftragnehmer ein einfaches Nutzungsrecht am betroffenen Inhalt.
    Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber das Recht, Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.
    Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das Nutzungsrecht einräumen lassen.
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich keine Urheberrechtsverletzungen einzugehen und kein urheberrechtlich geschütztes Material an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei. In Folge von Urheberrechtsverletzungen ist der Auftraggeber berechtigt, aktuelle Artikelaufträge abzubrechen, angenommene Artikel rückwirkend abzulehnen und bereits gezahlte Vergütungen zurückzufordern. Der Anspruch auf Vergütung für noch nicht bezahlte Artikel, für die eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, entfällt.
  2. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen.
  3. Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an den Auftragnehmer übermittelt oder von diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.
  4. Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze 1,2 und 3 entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes.

1.10. Laufzeit / Kündigung

  1. Der Account des Autors mit dem Status "verifizierter Autor" auf ProDuck.de besteht unbefristet.
  2. Der Account des Autors ist beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. ProDuck.de ist berechtigt Autoren den Status "verifzierter Autor" zu entziehen, wenn diese innerhalb der letzten zwölf Monate keine Aufträge auf ProDuck.de entgegengenommen haben. Die Möglichkeit weiterhin als freier Experte gemäß den AGB von ProDuck.de auf Produck.de zu agieren, bleibt davon unberührt.
  4. ProDuck.de ist berechtigt bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen für Autoren, den Status "verifzierter Autor" fristlos zu entziehen und den Account fristlos zu deaktivieren.
  5. Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
  6. Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses erwachsen.

1.11. Haftungsausschluss

  1. Der Auftraggeber darf aufgrund dieser Geschäftsbedingungen Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.
  2. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art, die aus der Durchführung des Auftrages heraus entstehen, ist ausgeschlossen.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in Verträgen, die er zur Durchführung dieses Vertrages mit Dritten schließt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Er hält den Auftraggeber in jedem Fall von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
  4. Der Auftraggeber haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen ab. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.

1.12. Sonstige Bestimmungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbededingungen stellen das gesamte Übereinkommen der beteiligten Parteien dar.
  2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
  3. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.

1.13. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren München als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

1.14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen in ihrer Gültigkeit unberührt.